Künstliche Befruchtung: Steuervergünstigung nur für Eheleute
Münster (dpa) – Kosten für eine künstliche Befruchtung können nur Eheleute steuerlich absetzen. Das geht aus einem am Mittwoch, den 05.06.2003 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichtes Münster hervor (Az.: 12 K 6611/01 E).