Bundessozialgericht bestätigt Altersgrenze für Frauen bei Kinderwunschbehandlungen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat geurteilt, dass Frauen ab 40 Jahren weiterhin keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung haben.
Der Verein der Selbsthilfegruppe für Fragen ungewollter Kinderlosigkeit
Das Bundessozialgericht (BSG) hat geurteilt, dass Frauen ab 40 Jahren weiterhin keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung haben.