BGH-Urteil: PKV eines zeugungsunfähigen Mannes muss auch für IVF zahlen

Die private Krankenversicherung eines zeugungsunfähigen Mannes, der sich gemeinsam mit seiner Ehefrau einer extrakorporalen Befruchtung unterzogen hat, muss nicht nur die Kosten für die Spermien-Injektion übernehmen, sondern auch die für die In-vitro-Fertilisation. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.03.2004 (Az.: IV ZR 25/03). Auch bei der In-vitro-Fertilisation der Ehefrau handele es sich um eine Heilbehandlung des Klägers.

Sachverhalt

Der Kläger hat von seinem privaten Krankenversicherer die Erstattung der Kosten für eine In-vitro-Fertilisation verlangt. Während seine gesetzlich krankenversicherte Ehefrau nicht unter Fertilitätsstörungen leidet, ist er in seiner Zeugungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Um gleichwohl ihren Kinderwunsch zu verwirklichen, unterzogen sich die Ehegatten dem Versuch einer extrakorporalen Befruchtung im Wege der In-vitro-Fertilisation in Verbindung mit einer intracytoplasmatischen Spermien-Injektion. Bei der In-vitro-Fertilisation werden der Frau Eizellen aus dem Eierstock entnommen und mit dem Samen des Ehemannes befruchtet. Danach wird der erzeugte Embryo in die Gebärmutter der Frau übertragen. Im Wege der intracytoplasmatischen Spermien-Injektion werden zuvor Spermien zum Zwecke der Befruchtung in eine Eizelle injiziert. Die Beklagte hat lediglich die Kosten für die Spermien-Injektion übernommen, die Erstattung der restlichen Kosten in Höhe von rund 7.000 € aber verweigert. Sie war der Auffassung, die In-vitro-Fertilisation sei keine Heilbehandlung des Klägers, weil sie nicht an ihm, sondern an seiner Ehefrau vorgenommen worden sei. Es sei darum allein Sache der gesetzlichen Krankenversicherung der Ehefrau, für diese Kosten aufzukommen. Die Krankenkasse der Ehefrau hatte eine solche Kostenübernahme aber abgelehnt. Die Klage war erst in dritter Instanz vor dem BGH erfolgreich, der die private Krankenversicherung des Ehemannes zur Zahlung verurteilte.

Auch In-vitro-Fertilisation ist Heilbehandlung des Klägers

Der BGH ging –anders als die Vorinstanzen- davon aus, dass die In-vitro-Fertilisation eine Heilbehandlung des Klägers im Sinne der Versicherungsbedingungen darstelle. Unter diesen Begriff falle auch die Linderung einer Krankheit und damit eine ärztliche Tätigkeit, die auf die Beseitigung von Krankheitsfolgen gerichtet sei oder eine Ersatzfunktion für ein ausgefallenes Organ bezwecke. Dass eine In-vitro-Fertilisation als Heilbehandlung in diesem Sinne anzusehen sei, wenn sie eingesetzt werde, um die Fortpflanzungsunfähigkeit einer Frau zu überwinden, erkenne der Bundesgerichtshof bereits seit langem an. Nichts anderes könne gelten, wenn die In-vitro-Fertilisation eingesetzt werde, um die organisch bedingte Unfruchtbarkeit eines Mannes zu überwinden.

Erst mit In-vitro-Fertilisation Funktionstörung des Mannes vollständig ersetzt

Die gesamte Behandlung ziele darauf ab, einen Zustand zu erreichen, der ohne die Fertilitätsstörung mit Hilfe der natürlichen Körperfunktionen hätte herbeigeführt werden können, erklärte der BGH.. Die In-vitro-Fertilisation bilde dabei zusammen mit der Spermien-Injektion eine auf das Krankheitsbild des Klägers abgestimmte Gesamtbehandlung. Ohne die zur In-vitro-Fertilisation zählende Eizellenentnahme könne keine Spermieninjektion durchgeführt werden. Sämtliche ärztlichen Maßnahmen hätten nur Aussicht auf Erfolg, wenn eine befruchtete Eizelle in die Gebärmutter übertragen werde, um sich dort einzunisten. Erst danach sei die gestörte Körperfunktion durch den ärztlichen Eingriff ersetzt und die der Linderung dienende Heilbehandlungsmaßnahme des unfruchtbaren Mannes beendet, so die Richter.

Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.03.2004 (Az.: IV ZR 25/03).

Ein Gedanke zu „BGH-Urteil: PKV eines zeugungsunfähigen Mannes muss auch für IVF zahlen“

  1. Wir haben die Diagnose mein Mann ist unfruchtbar bekommen. Durch eine frühere Mumpsinfektion oder ? Eine Welt bricht zusammen. Ein emotionales Loch! Mussten auf Samenspende ausweichen. In diesem Fall keine Unterstützung von den Krankenkassen! Deutschland will Kinder! Nicht für alle! Dies wird von den Krankenkassen nicht als Krankheit gesehen! Sehr zermürbend und ungerecht!
    (Name geändert)

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