Politischer Durchbruch für Kinderwunschpaare
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen setzte sich für die Förderung von Kinderwunschbehandlungen ein. Initiative hofft auf schnelle und konkrete Verbesserungen.
Der Verein der Selbsthilfegruppe für Fragen ungewollter Kinderlosigkeit
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen setzte sich für die Förderung von Kinderwunschbehandlungen ein. Initiative hofft auf schnelle und konkrete Verbesserungen.
Eine Delegation der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands wird am Montag, den 26. Januar in einer informellen Sitzung mit dem UN-Frauenrechtsausschuss in Genf die wesentlichen Kritikpunkte am 6. Bericht der Bundesregierung Deutschlands zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) vortragen.
Bundesregierung und Länder jetzt in der Pflicht. Jährlich bleiben aus Kostengründen 6.400 Wunschkinder in Deutschland ungeboren.
Jährlich bleiben ca. 6.400 Wunschkinder ungeboren. Neues Finanzierungsmodell soll Paaren den Zugang zu ärztlicher Hilfe erleichtern.
Die Ausgangslage: Dramatischer Einbruch der Kinderwunschbehandlungen seit der Gesundheitsreform
Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 entscheiden sich deutlich weniger Paare mit unerfülltem Kinderwunsch für eine medizinische Behandlung. Der Grund: Die Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde um 50 Prozent gekürzt. Dies führte unmittelbar zu einem Einbruch der Behandlungszahlen. Im Jahr 2005 wurden im Rahmen der GKV nur noch 32.099 Kinderwunschbehandlungen durchgeführt. Gegenüber dem Jahr 2002 ist das ein Rückgang von ca. 55 Prozent. Jährlich bleiben seitdem etwa 6.400 Kinder ungeboren [1].
Die demografische Situation in Deutschland ist hoch problematisch. Seit 1991 ist die Zahl der jährlich Neugeborenen um ca. 150.000 auf nur noch 673.000 im Jahr 2006 gesunken. Wissenschaftler rechnen damit, dass 2030 nur noch 77 Millionen Menschen in Deutschland leben – statt 82,2 Millionen wie im Jahr 2006.
Urteil des Bundesgerichtshof vom 21. September 2005
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes abzielenden künstlichen Befruchtung in der privaten Krankenversicherung
STUTTGART. Krankenkassen müssen auch bei Frauen über 40 Jahren Kosten für eine so genannte In-vitro-Fertilisation erstatten. Das geht aus einem am 29. September 2004 veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor. In dem Verfahren war eine 1963 geborene Frau gegen eine Beamtenkrankenkasse vorgegangen, die ihr die Übernahme von Kosten für eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas verweigert hatte.
Landgericht München urteilt am 19.08.2004: PKV muss auch für 2. Kind zahlen
Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muss auch für In-vitro-Fertilisation zahlen