Uns erreichen immer wieder Stimmen von Betroffenen, die die Erhöhung des Pflegebeitrags als ungerecht empfinden und fragen, ob man da nicht etwas ändern könnte.
Wir von Wunschkind empfinden das genauso und setzen uns für eine Änderung ein. Leider hat unsere Recherche und die unseres Anwaltes ergeben, dass die Chancen dazu sehr gering sind, weil es bereits seit 2. September 2009 einen entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gibt: 1 BvR 1997/08
Gabriele Ziegler