Im Rahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern finanzielle Mittel für die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen zur Verfügung. Bislang beteiligen sich sechs Bundesländer an der Förderinitiative des Bundesfamilienministeriums, aber in jedem Land gelten unterschiedliche Antragsvoraussetzungen und auch die Höhe der ergänzenden finanziellen Hilfen variiert.
Mit dem neu eingerichteten Förder-Check auf dem Informationsportal Kinderwunsch können Paare in acht Schritten herausfinden, ob für sie grundsätzlich die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung in ihrem Bundesland besteht.