Bundessozialgericht bestätigt Altersgrenze für Frauen bei Kinderwunschbehandlungen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat geurteilt, dass Frauen ab 40 Jahren weiterhin keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung haben.
Der Verein der Selbsthilfegruppe für Fragen ungewollter Kinderlosigkeit
Das Bundessozialgericht (BSG) hat geurteilt, dass Frauen ab 40 Jahren weiterhin keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung haben.
STUTTGART. Krankenkassen müssen auch bei Frauen über 40 Jahren Kosten für eine so genannte In-vitro-Fertilisation erstatten. Das geht aus einem am 29. September 2004 veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor. In dem Verfahren war eine 1963 geborene Frau gegen eine Beamtenkrankenkasse vorgegangen, die ihr die Übernahme von Kosten für eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas verweigert hatte.