Kostenerstattung für künstliche Befruchtung auch ab 40

STUTTGART. Krankenkassen müssen auch bei Frauen über 40 Jahren Kosten für eine so genannte In-vitro-Fertilisation erstatten. Das geht aus einem am 29. September 2004 veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor. In dem Verfahren war eine 1963 geborene Frau gegen eine Beamtenkrankenkasse vorgegangen, die ihr die Übernahme von Kosten für eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas verweigert hatte.

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