Bundessozialgericht bestätigt Altersgrenze für Frauen bei Kinderwunschbehandlungen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat geurteilt, dass Frauen ab 40 Jahren weiterhin keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung haben.
Der Verein der Selbsthilfegruppe für Fragen ungewollter Kinderlosigkeit
Das Bundessozialgericht (BSG) hat geurteilt, dass Frauen ab 40 Jahren weiterhin keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung haben.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen setzte sich für die Förderung von Kinderwunschbehandlungen ein. Initiative hofft auf schnelle und konkrete Verbesserungen.
Landgericht München urteilt am 19.08.2004: PKV muss auch für 2. Kind zahlen
Am 10.02.2004 hat die 4. Kammer des Sozialgerichtes Trier zu dem Aktenzeichen S 4 KR 135/02 für die Fallkonstellation Mann Verursacher und gesetzlich versichert, Frau ohne Indikation und privat versichert, eine Richtung weisende Entscheidung gefällt: