Schlagwort: künstliche Befruchtung
Künstliche Befruchtung – erweiterte Kostenübernahme der Krankenkassen
Die Krankenkassennetz.de GmbH in Halle weist in ihrem neuem Test auf einen erweiterten Anspruch bei künstlicher Befruchtung, bei dem einige Krankenkassen auch den Eigenanteil der Versicherten teilweise bis vollständig übernehmen.
BGH urteilt zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes
Urteil des Bundesgerichtshof vom 21. September 2005
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes abzielenden künstlichen Befruchtung in der privaten Krankenversicherung
Kostenerstattung für künstliche Befruchtung auch ab 40
STUTTGART. Krankenkassen müssen auch bei Frauen über 40 Jahren Kosten für eine so genannte In-vitro-Fertilisation erstatten. Das geht aus einem am 29. September 2004 veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor. In dem Verfahren war eine 1963 geborene Frau gegen eine Beamtenkrankenkasse vorgegangen, die ihr die Übernahme von Kosten für eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas verweigert hatte.
Erstattung von künstlicher Befruchtung nur bei Eheleuten
Krankenkassen müssen nur Eheleuten die Kosten einer künstlichen Befruchtung erstatten. Mit dem am 19.2.2004 veröffentlichten Urteil wies das Gericht die Berufungsklage einer unverheirateten Frau zurück, die sich ihren Kinderwunsch durch künstliche Befruchtung erfüllt hatte. Die gesetzliche Krankenkasse der Klägerin hatte es abgelehnt, die Kosten für die Befruchtung zu übernehmen, weil das Paar nicht verheiratet war.
Künstliche Befruchtung: Steuervergünstigung nur für Eheleute
Münster (dpa) – Kosten für eine künstliche Befruchtung können nur Eheleute steuerlich absetzen. Das geht aus einem am Mittwoch, den 05.06.2003 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichtes Münster hervor (Az.: 12 K 6611/01 E).