Adoption und Pflegschaft

Bleibt der Wunsch nach einem eigenen Kind trotz aller Versuche unerfüllt, suchen viele Paare nach anderen Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist die Adoption, die andere Möglichkeit ist die Aufnahme eines Pflegekindes.

Adoption

Die Zahl der zur Adoption freigegebenen Kinder ist seit Jahren rückläufig und ein großer Anteil der Kinder wird von Stiefmutter oder -vater adoptiert.
Ein unerfüllter Kinderwunsch alleine ist für das Jugendamt kein hinreichender Adoptionsgrund. Das Adoptivkind darf kein Ersatz für das nicht geborene leibliche Kind sein. Es soll vielmehr als eigene Persönlichkeit angenommen und um seiner selbst willen geliebt werden. Deshalb wird von den Bewerbern erwartet, jegliche medizinischen Versuche und damit auch den Wunsch nach leiblichen Kindern abgeschlossen zu haben.

Entscheidungshilfen

Wer sich dafür entscheidet, ein Kind zu adoptieren, sollte sich im Klaren darüber sein, dass eine Entscheidung für das ganze Leben getroffen wird. Der Wille, ein Kind zu adoptieren, muss von beiden Partnern kommen – kein Partner sollte dazu überredet werden. Bei der Antragsstellung für einen Säugling sollte ein Bewerber (meist die Frau) unter 40 Jahre alt sein.
Paare, die sich zu einer Adoption entschließen, sollten wissen, dass ein angenommenes Kind immer eine andere Stellung haben wird als ein eigenes. Ein Adoptivkind hat unter Umständen schon Brüche und Ablehnung in seinem kurzen Leben erfahren und wird dies in der neuen Familie aufarbeiten. Das bedeutet eine enorme Belastung für Partnerschaft und Familie. Wahrscheinlich wird das Kind irgendwann nach seinen Ursprüngen suchen, worauf es auch ein Recht hat. Um dem Kind die Möglichkeit zu geben, seine biologischen Eltern kennen zu lernen, gibt es heute die so genannte halboffene und offene Adoption. Dies bedeutet, dass sich leibliche und Adoptiveltern kennen und sich entweder über das Jugendamt austauschen oder Besuche stattfinden können. Die Befürchtung vieler Adoptiveltern, dass sich das Kind durch den Kontakt zu den leiblichen Eltern ihnen entfremdet, ist erfahrungsgemäß unbegründet.

Vor einer Adoption sollten sich beide Partner also zu folgenden Fragen Gedanken machen:

Stehen beide Partner bedingungslos hinter einer Adoption u. den damit verbundenen Konsequenzen?
Welche Vorstellungen haben sie von dem Adoptionskind in Bezug auf Alter, Geschlecht, soziale Herkunft und Nationalität?
Ob und wie stehen sie einer offenen Adoption (möglicher Kontakt zur Herkunftsfamilie) gegenüber?
Welche möglichen gesundheitlichen Risiken und Behinderungen wollen bzw. können beide Partner tragen (Kinder, die von Prostituierten, Drogen- oder Alkoholabhängigen oder psychisch kranken Herkunftseltern etc. stammen)?

Die rechtliche Seite

Erste Anlaufstelle für Adoptionen ist das Jugendamt. Das Jugendamt versucht, sich ein möglichst genaues Bild von jedem Paar zu machen, um für ein bestimmtes Kind die passenden Eltern zu finden. Daher sollten sich die Paare nicht auf ihre „Eignung“ geprüft fühlen, sondern sich der verantwortungsvollen Aufgabe der Sozialarbeiter bewusst sein.

Formal benötigt das Jugendamt in der Regel folgende Unterlagen:

  • Antrag bzw. Bewerbungsschreiben an das örtliche Jugendamt
  • Geburts- und Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Stammbuch
  • ggf. Scheidungsurteile bzw. Heiratsurkunden früherer Ehen
  • polizeiliche Führungszeugnisse beider Antragsteller
  • ärztliche Atteste vom Hausarzt
  • Wohnsitzbescheinigungen mit Staatsangehörigkeitsvermerk beider Partner
  • Nachweis über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerber (Gehaltsnachweise, Kopie des Grundbuches, etc.)
  • Fotos der Adoptionsbewerber und ggf. der leiblichen Kinder, soweit vorhanden einen ausführlichen, evtl. handschriftlichen Lebensbericht

Um herauszufinden, ob dem Kind eine Integration in das Familienleben möglich sein wird, spricht das Jugendamt mit den Bewerbern über folgende Themen:

  • Stabilität der ehelichen Partnerschaft
  • Flexibilität und Belastbarkeit sowie deren seelischen und körperlichen Gesundheitszustand
  • wirtschaftliche Gesamtsituation und Wohnverhältnisse
  • soziales Umfeld und Lebensführung

Der Ablauf und die Anzahl der Gespräche ist regional unterschiedlich und nimmt zwischen 4 und 9 Monaten in Anspruch. In manchen Gemeinden wird auch ein sehr umfassender Fragebogen vorausgeschickt. Nach Abschluss aller Gespräche fertigt das Jugendamt einen ausführlichen Sozialbericht an, der nur zwischen den Vermittlungsstellen weitergegeben wird, aber für die Bewerber einsehbar ist. Darüber hinaus stellt der Sozialarbeiter eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ – allgemeine Pflegeerlaubnis – aus, die sich nicht auf ein spezielles Kind bezieht. Diese wird im Gegensatz zum Sozialbericht dem Paar ausgehändigt und kann zu weiteren Bewerbungen bei anderen Jugendämtern verwendet werden.Die Wartezeit für einen Säugling wird derzeit mit drei bis sieben Jahren angegeben. Wobei nicht nach „Warteliste“, sondern auch im Einzelfall nach speziellen Bedürfnissen des Kindes vermittelt wird.


Auslandsadoption

Die Vorgehensweise bei den offiziellen und legalen Vermittlungsstellen im Ausland ist die gleiche wie bei den Inlandsadoptionen. Allerdings muss in manchen Fällen der Auslandsadoption die juristische Anerkennung in Deutschland noch einmal durchgeführt werden. Man sollte sich vorher möglichst genau bei den entsprechenden Stellen informieren.Die anfallenden Kosten wie Übersetzungen, Notar, ausländische Behörden, Flug und Aufenthalt im jeweiligen Land sind grundsätzlich von den Bewerbern zu tragen.

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Internationaler Sozialdienst
Am Stockborn 5-7
60439 Frankfurt / am Main
Tel. 069 / 95 807-02
(nur Informationen über den Ablauf in den verschiedenen Ländern; keine Vermittlungen)

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Adoption erhalten Sie auch hier:

 

Aufnahme eines Pflegekindes

Neben der Adoption ist die Aufnahme eines Pflegekindes eine andere Möglichkeit, für ein Kind zu sorgen. In der Regel werden häufiger Pflege- als Adoptivkinder vermittelt. Ein Pflegekindverhältnis ist oftmals zeitlich begrenzt und auf die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie ausgerichtet. In anderen Fällen verbleiben die Pflegekinder bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie. Die verschiedenen Formen sind Tages-, Kurz- (max. drei Monate) und Dauerpflege.

Die Aufnahme eines Pflegekindes wird mit einem bestimmten Betrag an Unterhalts- und Erziehungsgeldern vergütet. Auch wenn in wenigen Fällen eine Pflegschaft in eine Adoption münden kann, ist eine Adoption nicht das Ziel eines Pflegeverhältnisses.

Bewerber, die eigene Ideen einbringen, vielleicht auch einmal ungewöhnliche Wege gehen, und sich z.B. schon während des laufenden Prüfverfahrens einem Adoptiv- oder Pflegeelternkreis anschließen, sind eventuell zum richtigen Zeitpunkt beim Jugendamt positiv „in Erinnerung“.

Eine andere Form von Hilfe kann auch die „aktive“ Auseinandersetzung mit der Problematik der Kinderlosigkeit durch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe bedeuten.